Behandlungsspektrum
> Ästhetische Zahnmedizin

Ästhetik spielt in unserer Praxis eine große Rolle. Langjährige Erfahrung und intensive Fortbildung in diesem Bereich führte
Dr. Kenzel zur Zertifizierung dieses Tätigkeitsschwerpunktes.

Natürliche, schöne, makellose Zähne – der ästhetische Anspruch der Patienten an der Zahnheilkunde ist gestiegen. Von Beginn an nimmt in unserer Praxis die Ästhetik einen besonderen Stellenwert ein. Wir bieten modernste Methoden, hochwertige Materialien und nicht zuletzt langjährige Erfahrung bei kontinuierlicher Weiterbildung. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, bei Ihren Zähnen.

Kleine Korrekturen von Zahnfehlstellungen oder Farbproblemen können mit Composite-Materialien durchgeführt werden. Composite sind hochwertige Kunststoffe, die mit Keramikpartikeln verstärkt sind und deren Füllstoffe eine optimale, fast natürliche Farbe abgeben, die sich optimal an die Zahnhartsubstanz anpasst. Aufwendige Verarbeitungstechniken sorgen für das Wichtigste, ein langes Leben Ihrer Zahnfüllung.

Unschöne Zahnstellungen der Frontzähne, Lückenbildungen, zu kurze Frontzähne oder Nichtanlagen können mit keramischen Verblendschalen, so genannten Veneers korrigiert werden. Gegenüber der kompletten Überkronung des gesamten Zahnes wird bei der Versorgung mit Veneers sehr viel gesunde Zahnhartsubstanz erhalten. Diese minimalinvasive Behandlung führt durch optische Wechselwirkung mit dem natürlichen Zahn zu außergewöhnlich schöner Ästhetik.

Ästhetisch höchste Ansprüche erfüllen wir individuell – im zahntechnischen deutschen Labor. Mit Inlays, Onlays oder Veneers aus Vollkeramik. Unter einem Inlay versteht man eine Einlagefüllung, unter einem Onlay eine Füllung, die bis an die Höckerspitze reicht. Bei allen drei Versorgungen sind optimale Verträglichkeit und hohe Langlebigkeit selbstverständlich.

Moderne Zahnheilkunde ist nicht nur der Weg zu einem gesunden Gebiss, sondern vor allem zu schönen Zähnen. Denn Ihr Lachen ist auch uns wichtig.

Rein ästhetische Behandlungen sind medizinisch angezeigt, wenn eine massive Fehlstellung vorliegt. Die Abgrenzung zur kosmetischen Zahnheilkunde ist fließend und sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.